I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --eine Finanzservicegesellschaft-- vermittelte in den Jahren 1995 bis 1998 eine kreditfinanzierte Kombirente, die aus den Einzelmodulen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung, Darlehensgewährung zur Finanzierung der Einmalzahlung, Aktien-Investmentsparplan zur Rückführung des Darlehens und Risikolebensversicherung zur Absicherung des Darlehensgebers bestand. Die Inanspruchnahme der Module Investmentsparplan und Risikolebensversicherung konnte im Einzelfall unterbleiben.
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