I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) unterhält in A (Thüringen) eine mechanische Werkstatt. Für diese tätigte er im Jahre 1991 (Streitjahr) Investitionen in Höhe von insgesamt ... DM. Von diesem Betrag entfielen... DM auf maschinengebundene Werkzeuge (eine Entgraterwalze, verschiedenartige Bohrer und Fräser, Wendeplatten und dergleichen).
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt--FA--) entsprach dem vom Kläger über die gesamte Investitionssumme gestellten Zulagenantrag nicht in vollem Umfang. Es blieben ins besondere die Aufwendungen für die maschinengebundenen Werkzeuge unberücksichtigt. Das FA war der Auffassung, daß es sich dabei um geringwertige Wirtschaftsgüter handele.
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