BFH - Urteil vom 06.11.2001
IX R 51/99
Normen:
EStG §§ 2 9 21 ;

BFH - Urteil vom 06.11.2001 (IX R 51/99) - DRsp Nr. 2002/13864

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IX R 51/99

DRsp Nr. 2002/13864

1. Die Grundsätze der sog. Dauervermietung - BFH-Urt. v. 30.09.1997 - IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) gelten auch für Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Stpfl. die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten vermieten. 2. Zur Totalüberschussprognose bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung (Anschluss an Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00). 3. Bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist nach Aufteilung der auf die Selbstnutzung und der auf die Vermietung entfallenden Kosten durch eine Prognose über einen Zeitraum von 30 Jahren festzustellen, ob durch die Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.

Normenkette: