Die im Streitjahr 1988 zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eigentümer eines mit einem eigengenutzten Einfamilienhaus bebauten Grundstückes. Auf diesem Grundstück errichteten sie 1988 einen überdachten PKW-Einstellplatz (Carport) mit angrenzendem Abstellraum (Herstellungskosten 10 263 DM). Der Carport grenzt mit einer Seite an den Abstellraum, mit einer anderen an die Hauswand und ist auf zwei Seiten offen. Im Zusammenhang damit gestalteten sie mit einem Aufwand von 32 307 DM die Außenanlagen um. Gleichzeitig begannen sie den erst 1990 fertiggestellten Ausbau der bisherigen Garage als Arbeitszimmer (Aufwendungen 1988: 4 235 DM).
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