Die im Jahre 1909 geborene (mittlerweile verstorbene) Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war Kommanditistin der Beigeladenen Z-Gesellschaft mbH & Co. KG (Z-KG). Mit Vertrag vom 19. Mai 1988 übertrug sie ihren Gesellschaftsanteil (Kommanditeinlage 30000 DM) für 1 DM und ihr hälftiges Miteigentum an dem Grundstück X-Straße ... (Sonderbetriebsvermögen) für 4 Mio DM auf den verbliebenen Kommanditisten A. In dem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Gewinnfeststellungsbescheid 1988 vom 2. März 1990 wurde der Klägerin erklärungsgemäß nur ein Anteil am laufenden Gewinn der KG in Höhe von 30269 DM zugerechnet.
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