BFH - Urteil vom 07.03.1996 (VII R 61/95; VII R 62/95) - DRsp Nr. 1996/20869
BFH, Urteil vom 07.03.1996 - Aktenzeichen VII R 61/95; VII R 62/95
DRsp Nr. 1996/20869
»1. Ein gemäß § 107aAO DDR 1970 wirksam zugelassener Helfer in Steuersachen ist mit dem Inkrafttreten der StBerO auch dann kraft Gesetzes als Steuerbevollmächtigter bestellt worden, wenn seine Zulassung rechtswidrig war.2. Die Rücknahme der (vorläufigen) Bestellung als Steuerbevollmächtigter kann nicht ohne weiteres darauf gestützt werden, der Betroffene habe im Zeitpunkt seiner Zulassung (als Helfer in Steuersachen) die in den maßgeblichen Vorschriften nicht wörtlich aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen (hier: Bürger der DDR zu sein und Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR zu haben), gekannt oder kennen müssen.«