I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezieht als Partner einer Rechtsanwalts-Sozietät Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer 1978 beantragte er, ihm in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1977 (EStG) einen Weihnachtsfreibetrag in Höhe von 400 DM zu gewähren.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) lehnte diesen Antrag bei der Festsetzung der Einkommensteuer für 1978 ab.
Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
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