BFH - Urteil vom 07.08.1986 (IV R 228/82) - DRsp Nr. 1996/12273
BFH, Urteil vom 07.08.1986 - Aktenzeichen IV R 228/82
DRsp Nr. 1996/12273
»Vergütungen, die an Mitglieder eines Prüfungsausschusses zur Abnahme einer Sportbootführerscheinprüfung wegen ihrer Prüfertätigkeit gezahlt werden, sind nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG; die den Prüfungsausschüssen angegliederten Kassen sind keine öffentlichen Kassen im Sinne dieser Vorschrift.«