I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger ist Alleininhaber der Fa. G. Durch privatschriftlichen Vertrag vom 26. Februar 1975 schenkte er seinen Kindern A (geb. 1962), B (geb. 1963) und C (geb. 1964) jeweils 30.000 DM. Die Beträge wurden dem Betrieb sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung gestellt.
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