I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die seit Anfang 1985 (Streitjahr) mit ihrer Alleingesellschafterin, einer GmbH & Co. KG (KG), im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft verbunden war. Zur Kostenabgrenzung vereinbarten die Organschaftsbeteiligten eine Gewerbesteuerumlage nach dem sog. Belastungsverfahren (oder auch "Stand-alone-Verfahren"), die nicht nach der tatsächlichen --niedrigeren-- Gewerbesteuerbelastung der KG, sondern nach der hypothetischen --höheren-- Steuerbelastung berechnet wurde, die eingetreten wäre, wenn die Klägerin selbständig zur Gewerbesteuer veranlagt worden wäre. Da keine Gewerbeertragsteuer anfiel, wurde allein Gewerbekapitalsteuer umgelegt. Die hiernach errechneten Beträge wurden im Streitjahr und in den Folgejahren jeweils bei Erstellung des Jahresabschlusses dem Verrechnungskonto der KG bei der Klägerin gutgeschrieben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|