I.
Der in ... (Mecklenburg-Vorpommern) wohnhafte Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Fischereiunternehmen. Er erwarb im Jahre 1991 (Streitjahr) einen gebrauchten Fischkutter der ehemaligen DDR-Fischereiflotte für ca. ... DM und modernisierte ihn anschließend. Zu diesem Zweck erwarb er im selben Jahr verschiedene mechanische und elektronische Geräte, die er in den Kutter einbauen ließ. Der Kläger beantragte für die Anschaffungskosten dieser Gegenstände die Gewährung einer Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1991. Im Revisionsverfahren geht es nur noch darum, ob dem Kläger Investitionszulage für die folgenden Gegenstände zusteht:
Autopilot,
Ruderlagenanzeiger,
Kompaß,
Plotter,
Funknavigator RS 5300,
Satelliten-Navigator RS 4001 und
Echolot.
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