Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die alleinige Erbin ihres 1976 verstorbenen Ehemannes. Dieser betrieb ein Hotel. Am 17. Mai 1973 schloß er mit seinen beiden Söhnen privatschriftliche Verträge über partiarische Darlehen. Danach stellten die Söhne M und P jeweils 30.000 DM, die ihnen am 15. Mai 1973 geschenkt worden waren, ihrem Vater als partiarische Darlehen zur Verfügung. Die gleichlautenden Verträge enthielten hinsichtlich der Gewinnbeteiligung und der Einwirkungsmöglichkeiten der Söhne folgende Bestimmungen:
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