I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wurde im Veranlagungszeitraum 1973 mit ihrem Ehemann (Kläger und Revisionsbeklagter -Kläger-) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus den ihr gehörenden Gebäuden in A, B-Straße.
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