I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 12. Februar 1988 ein Einfamilienhaus, das am 1. Mai 1988 übergeben wurde; zu diesem Zeitpunkt war auch der Kaufpreis fällig. Am 1. August 1988 zogen die Kläger in das Einfamilienhaus ein.
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