I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) arbeitete bis zum Streitjahr 1981 als Flugbegleiterin (Stewardeß) bei einer Fluggesellschaft. In diesem Jahr schied sie gegen Gewährung einer Abfindung nach einer Bestimmung des entsprechenden Manteltarif- Vertrages für das Bordpersonal (
"(1) Mit Vollendung des 32.Lebensjahres wird dem Flugbegleiter folgendes Optionsrecht angeboten:
Beendet der Flugbegleiter sein fliegerisches Arbeitsverhältnis und scheidet er aus dem Konzern aus, erhält er eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von zweieinhalb (2,5) Grundgehältern für jedes bis zum Ausscheiden aus dem fliegerischen Arbeitsverhältnis als Flugbegleiter vollendete Dienstjahr ...
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|