BFH - Urteil vom 08.10.1986 (II R 167/84) - DRsp Nr. 1996/12284
BFH, Urteil vom 08.10.1986 - Aktenzeichen II R 167/84
DRsp Nr. 1996/12284
»1. Die Verwirkung eines Steueranspruchs setzt u. a. ein bestimmtes Verhalten des FA voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Beurteilung annehmen darf, das FA werde den Anspruch nicht oder nicht mehr geltend machen (sog. Vertrauenstatbestand).2. Hat das FA die Steuer bereits festgesetzt und legt der Steuerschuldner dagegen Einspruch ein, so darf er allein aus dem Umstand, daß der Einspruch über 9 3/4 Jahre unbearbeitet geblieben ist, nicht schließen, das FA habe den geltend gemachten Steueranspruch aufgegeben.«