I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Aktiengesellschaft (AG), ist alleinige Gesellschafterin der X-GmbH, einer 1998 aus der X-GmbH und Co. OHG (OHG) durch formwechselnde Umwandlung hervorgegangenen Gesellschaft.
Gesellschafter der OHG waren seit Juli 1993 die Klägerin und die V-Verwaltungs GmbH (V-GmbH). Mit Urkunde vom 27. Februar 1998 beschlossen die Gesellschafter der OHG, diese in die X-GmbH formwechselnd umzuwandeln. In der gleichen Urkunde wurde ferner das Ausscheiden der V-GmbH aus der OHG erklärt, und zwar aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Umwandlung der Gesellschaft in das Handelsregister. Diese erfolgte am 31. März 1998.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|