I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Steuerberatungsgesellschaft mbH, die zum 30. Juni 1986 an 58 Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligt war und 5 Niederlassungen unterhielt. Zwischen der Klägerin und der Z Steuerberatungs-GmbH bestand von 1985 bis 1988 eine Organschaft mit der Klägerin als Organträgerin. Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen der Geschäftsführer der Klägerin W und H sowie des Geschäftsführers der Z Steuerberatungs-GmbH Z.
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