BFH - Urteil vom 09.12.1988
III R 72/86
Normen:
InvZulG (1982) § 4b;
Fundstellen:
BFHE 154, 438
BStBl II 1989, 244
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,

BFH - Urteil vom 09.12.1988 (III R 72/86) - DRsp Nr. 1996/13313

BFH, Urteil vom 09.12.1988 - Aktenzeichen III R 72/86

DRsp Nr. 1996/13313

»Die Einbeziehung von selbst aufgezogenen weiblichen Zuchtrindern in das Vergleichsvolumen ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil weibliche Zuchtrinder aus biologischen Gründen erst nach mehr als zwei Jahren als "hergestellt" gelten und aus diesem Grund in keinem Fall im Begünstigungsvolumen berücksichtigt werden können.«

Normenkette:

InvZulG (1982) § 4b;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt als Landwirt die Milchwirtschaft. Er zieht aus eigenen Beständen in jedem Wirtschaftsjahr sechs Jungtiere nach.