I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, wurde im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zum 1. Oktober 1981 als Betriebsgesellschaft gegründet. Gesellschafter sind A zu 90 % und B zu 10 %. Die Klägerin führt den Geschäftsbetrieb der Firma C fort. Das Anlagevermögen ist an sie verpachtet.
Die Firma C war bis zum 20. Februar 1981 in der Rechtsform einer OHG betrieben worden. Gesellschafter waren C und A. Nach dem Tod des C war der Betrieb zunächst von A als Einzelunternehmen fortgeführt worden, bis er dann am 1. Oktober 1981 von der Klägerin übernommen wurde. Wirtschaftsjahr war jeweils das Kalenderjahr.
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