BFH - Urteil vom 10.03.1998
VII R 110/94
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1141

BFH - Urteil vom 10.03.1998 (VII R 110/94) - DRsp Nr. 1998/18798

BFH, Urteil vom 10.03.1998 - Aktenzeichen VII R 110/94

DRsp Nr. 1998/18798

Gründe

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat im Laufe des vorliegenden Revisionsverfahrens als Konkursverwalter über das Vermögen der T-GmbH (Einfuhrfirma) den anhängigen Rechtsstreit aufgenommen, in dem die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Zollnachforderungsbescheids des Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) streiten.

Für die Einfuhrfirma wurden vom HZA in den Jahren 1988 bis 1991 "Vista Boards" wie angemeldet als "Teile" (für Maschinen der, Position 8471) unter Einreihung in die Position 8473 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt (Zollsatz: 4 %). Nachdem das HZA bei einer Überprüfung zu der Auffassung gelangt war, daß (andere) Maschinen... mit eigener Funktion (Bildverarbeitung) der Unterposition 8543 8080 (Zolltarif --ZT-- 1988 bis 1990: 8543 8090) vorlägen (Zollsatz: 7 %), forderte es den Unterschiedsbetrag an Zoll in Höhe von ......... DM nach. Der hiergegen von der Einfuhrfirma eingelegte Einspruch hatte keinen Erfolg.