BFH - Urteil vom 10.07.2001
VIII R 45/99

BFH - Urteil vom 10.07.2001 (VIII R 45/99) - DRsp Nr. 2001/13457

BFH, Urteil vom 10.07.2001 - Aktenzeichen VIII R 45/99

DRsp Nr. 2001/13457

Gründe:

I. Streitig war im Klageverfahren, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) einen Veräußerungsverlust i.S. von § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend machen kann. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage insoweit abgewiesen. Das Urteil erging unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter Sch und W.

Mit der Revision rügt der Kläger u.a., das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung in der bis zum 31. Dezember 2000 gültigen Fassung -- FGO a.F.--). Er trägt dazu vor: