Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin ihrer im Jahre 1989 verstorbenen Mutter I.O. Diese war Eigentümerin des Grundstücks A in B. Der Verein Lebenshilfe für geistig Behinderte, (im folgenden: Verein) hatte das Nachbargrundstück zu dem Zweck erworben, auf dem Grundstück Wohnungen für Behinderte und Betreuer zu errichten und einen integrierten Kindergarten zu betreiben. I.O. versuchte, dieses Vorhaben auf dem Rechtsweg zu verhindern.
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