Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist verheiratet und wurde in dem im Revisionsverfahren allein noch offenen Streitjahr 1985 mit seiner Ehefrau gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Mit dieser hat er vier 1971 bis 1978 geborene Kinder. Ferner hat der Kläger ein weiteres 1968 geborenes Kind, welches sich im Jahr 1985 in der Ausbildung befand und bei der Mutter gemeldet war.
Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1985 erging im Jahre 1986. Der Bescheid wurde bestandskräftig.
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