I. Streitig ist bei den Körperschaftsteuerveranlagungen 1973 bis 1975, ob Zahlungen, die die Gesellschafter (ausländische Muttergesellschaften) einer inländischen GmbH für Familienvergütungen, Boni und Ergänzungszahlungen an die zur GmbH abgeordneten Arbeitnehmer im Ausland geleistet haben, bei der GmbH vom Gewinn abgezogen werden dürfen.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, wurde im Jahre 1972 gegründet. Das Stammkapital wird von zwei japanischen Muttergesellschaften gehalten. Die Klägerin bezieht Waren von beiden Muttergesellschaften.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|