I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in Berlin (West) ein Eloxalwerk, in dem sie Metall- und Kunststoffteile in einem elektrolytischen Verfahren beschichtet. Im Zuge einer Betriebsverlagerung wandte die Klägerin im Jahre 1974 für die Erstausstattung von Elektrolytbädern ...DM auf. Sie sieht in den Elektrolytbädern Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für die sie nach §
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