BFH - Urteil vom 11.07.1984
II R 87/82
Normen:
FGO § 65 Abs. 1, § 96 Abs. 1 ; KVStGKVStG (1972) § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, c;
Fundstellen:
BFHE 141, 569
BStBl II 1984, 840
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

BFH - Urteil vom 11.07.1984 (II R 87/82) - DRsp Nr. 1996/12048

BFH, Urteil vom 11.07.1984 - Aktenzeichen II R 87/82

DRsp Nr. 1996/12048

»Erläßt das FA einen Gesellschaftsteuerbescheid, weil es der Auffassung ist, eine Gesellschafterin habe der Kapitalgesellschaft dadurch eine freiwillige Leistung erbracht, daß sie dieser ein zinsloses Darlehen gewährt habe, und stellt das FG fest, daß das gewährte Darlehen verzinslich gewesen sei, so hat es ggf. auch zu prüfen, ob der Steuerbescheid nicht mit der Begründung aufrechterhalten werden kann, die Gesellschafterin habe nachträglich auf entstandene Zinsen verzichtet.«

Normenkette:

FGO § 65 Abs. 1, § 96 Abs. 1 ; KVStGKVStG (1972) § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, c;

Gründe: