BFH - Urteil vom 11.07.1984 (II R 87/82) - DRsp Nr. 1996/12048
BFH, Urteil vom 11.07.1984 - Aktenzeichen II R 87/82
DRsp Nr. 1996/12048
»Erläßt das FA einen Gesellschaftsteuerbescheid, weil es der Auffassung ist, eine Gesellschafterin habe der Kapitalgesellschaft dadurch eine freiwillige Leistung erbracht, daß sie dieser ein zinsloses Darlehen gewährt habe, und stellt das FG fest, daß das gewährte Darlehen verzinslich gewesen sei, so hat es ggf. auch zu prüfen, ob der Steuerbescheid nicht mit der Begründung aufrechterhalten werden kann, die Gesellschafterin habe nachträglich auf entstandene Zinsen verzichtet.«