BFH - Urteil vom 11.07.1986 (VI R 105/83) - DRsp Nr. 1996/12212
BFH, Urteil vom 11.07.1986 - Aktenzeichen VI R 105/83
DRsp Nr. 1996/12212
»Hebt das FA im Einspruchsverfahren einen angefochtenen Bescheid über Rückforderung von Arbeitnehmer-Sparzulagen wegen Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1AO (1977) auf und erklärt den Einspruch für erledigt, so ist es in der Regel nicht gehindert, diesen Rückforderungsanspruch durch Erlaß eines neuen Bescheids geltend zu machen, ohne daß die Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO (1977) erfüllt sein müssen.«