I. Die Einspruchsentscheidung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) wurde dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) am 22. Juli 1983 mit Empfangsbekenntnis zugestellt. Die Klageschrift vom 19. August 1983 (einem Freitag) ging am Dienstag, dem 23. August 1983, beim Finanzgericht (FG) ein. Sie wurde durch die Post als einfacher Brief befördert. Der Briefumschlag trägt den Stempel des Postamts Koblenz (K) vom 21. August 1983 -14.00 Uhr- (einem Sonntag).
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