I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist als Zahnarzt selbständig tätig. Er wurde zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer 1980 veranlagt; hierbei wurden auch negative Einkünfte aus einer Bauherrengemeinschaft und der Errichtung eines Zweifamilienhauses berücksichtigt. Der Steuerbescheid erging am 15. Dezember 1981; er stand nicht unter Nachprüfungsvorbehalt und ist in der Folge mehrfach geändert worden.
In einem ersten Änderungsbescheid vom 17. Mai 1982 berücksichtigte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) einen inzwischen ergangenen Feststellungsbescheid für die Bauherrengemeinschaft.
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