EStG (ab 1975) § 40a Abs. 2 ; LStDV (1976-1979) § 7 Abs. 2 Nr. 7 (jetzt § 7 Abs. 2 Nr. 8);
Fundstellen:
BFHE 146, 554
BStBl II 1986, 679
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,
BFH - Urteil vom 12.06.1986 (VI R 167/83) - DRsp Nr. 1996/12187
BFH, Urteil vom 12.06.1986 - Aktenzeichen VI R 167/83
DRsp Nr. 1996/12187
»1. Auch der Wegebau kann zu den typisch land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten i.S. des § 40aEStG gehören.2. Ein Arbeitnehmer, der von seinen - auch angelernten - Fähigkeiten her in der Lage ist, eine Fachkraft zu ersetzen, und auch an Stelle einer Fachkraft eingesetzt ist, ist grundsätzlich selbst Fachkraft i.S. des § 40a Abs. 2 S. 3 EStG.3. Aufzeichnungen i.S. des § 7 Abs. 2 Nr. 7LStDV 1976-1979 (jetzt § 7 Abs. 2 Nr. 8LStDV) sind nicht materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Pauschalierung nach § 40aEStG.4. In einem Haftungsbescheid kann ein durchschnittlicher Steuersatz zugrunde gelegt werden, wenn der Arbeitgeber keine Einwendungen gegen die Höhe des durchschnittlichen Steuersatzes erhebt und nicht beabsichtigt, bei den Arbeitnehmern Regreß zu nehmen, und wenn das FA bei einer Berechnung der individuell auf jeden einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuer weitere Nachforschungen über die persönlichen Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer anstellen müßte (Fortentwicklung der Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).«
Normenkette:
EStG (ab 1975) § 40a Abs. 2 ; LStDV (1976-1979) § 7 Abs. 2 Nr. 7 (jetzt § 7 Abs. 2 Nr. 8);
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.