I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine von ihm im Jahre 1984 geschiedene Ehefrau waren seit 1966 verheiratet. Im Mai 1980 verließ die nicht berufstätige Ehefrau mit den gemeinsamen Kindern die Familienwohnung und bezog eine eigene Mietwohnung in L. Im Juli 1980 gab der Kläger die Familienwohnung auf und mietete ebenfalls eine eigene Wohnung in L. Nachdem der Kläger im August 1982 die Scheidung der Ehe beantragt hatte und eine Regelung über den nachehelichen Unterhalt von Ehefrau und Kindern getroffen worden war, wurde die Ehe im März 1984 geschieden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|