BFH - Urteil vom 12.06.2001
VIII R 67/00

BFH - Urteil vom 12.06.2001 (VIII R 67/00) - DRsp Nr. 2001/15443

BFH, Urteil vom 12.06.2001 - Aktenzeichen VIII R 67/00

DRsp Nr. 2001/15443

Gründe:

I. Das Zollamt Antwerpen fertigte am 21. März 1994 den Container mit der Nr. ..., der eine unstreitige Menge amerikanischer Zigaretten für die US-Streitkräfte in Deutschland enthielt, auf Vordruck AE Form 302 Nr. ... zur Beförderung an die US-Streitkräfte in Deutschland ab. Der Container wurde auf dem Rheinschiff "..." nach Deutschland befördert. Nach den Feststellungen der Zollfahndung wurde der Container samt Inhalt auf dem Gelände der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) entwendet, bevor er bestimmungsgemäß an die US-Streitkräfte übergeben werden konnte. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt --HZA--) nahm die Klägerin deshalb mit Steuerbescheid vom 23. Januar 1997 auf Zahlung von ... DM an Einfuhrabgaben in Anspruch. Während des Einspruchsverfahrens gegen diesen Steuerbescheid erließ das HZA am 16. Februar 1998 unter Aufhebung des genannten Steuerbescheids auf derselben Rechtsgrundlage einen neuen Steuerbescheid über ... DM an Einfuhrabgaben, weil der Zollwert der Zigaretten anders festgestellt worden war. Einspruch (Einspruchsentscheidung vom 10. Mai 1999) und Klage waren erfolglos.