I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Steuerberater mit eigener Praxis. Am 3. März 1989 wurde das Konkursverfahren über sein Vermögen eröffnet. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Beklagte) widerrief im Hinblick auf die Eröffnung des Konkursverfahrens am 21. Juni 1989 die Bestellung des Klägers als Steuerberater gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) i. d. F. des 4. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (4. StBerÄndG) vom 9. Juni 1989 (BGBl I S. 1062, BStBl I S. 228) - StBerG n. F. - . Die Klage des Klägers gegen die Widerrufsentscheidung blieb ohne Erfolg.
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