AO (1977) § 173 Abs. 2 ; EStG §§ 42d, 46; EStR (1987) Abschn. 220 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 156, 99
BStBl II 1989, 447
Vorinstanzen:
FG München,
BFH - Urteil vom 13.01.1989 (VI R 153/85) - DRsp Nr. 1996/10353
BFH, Urteil vom 13.01.1989 - Aktenzeichen VI R 153/85
DRsp Nr. 1996/10353
»Ist ein Arbeitnehmer nach einer Betriebsprüfung zur Einkommensteuer veranlagt worden und werden später aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber weitere Einkünfte des Arbeitnehmers aus nichtselbständiger Arbeit bekannt (hier: verbilligte Vermietung eines dem Arbeitgeber gehörenden Einfamilienhauses), so können die Mehrsteuern nicht mehr mit Lohnsteuernachforderungsbescheid gegen den Arbeitnehmer festgesetzt werden.«
Normenkette:
AO (1977) § 173 Abs. 2 ; EStG §§ 42d, 46; EStR (1987) Abschn. 220 Nr. 2 ;
Gründe:
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