BFH - Urteil vom 13.01.1989 (VI R 66/87) - DRsp Nr. 1996/10430
BFH, Urteil vom 13.01.1989 - Aktenzeichen VI R 66/87
DRsp Nr. 1996/10430
»1. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ist das Wohnsitz-FA nicht gehindert, die Zulässigkeit einer pauschalen Besteuerung von Arbeitslohn für Teilzeitbeschäftigte nach § 40 aEStG zu überprüfen und die unzutreffend pauschal besteuerten Lohnteile in die Veranlagung einzubeziehen (Anschluß an BFH-Urteil vom 10. Juni. 1988 III R 232/84, BFHE 154, 68, BStBl II 1988, 981).2. Bei der Prüfung, ob die Pauschalierungsgrenzen des § 40 aEStG eingehalten worden sind, sind auch Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers im Sinne des § 40 bEStG einzubeziehen.3. Sonderzahlungen des Arbeitgebers sind bei der Berechnung der Wochenlohngrenze den Wochen zuzuordnen, für die sie erbracht worden sind.«