I. Streitig ist die zivil- und steuerrechtliche Wirksamkeit von Gehaltserhöhungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH.
1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine von ursprünglich drei Gesellschaftern am 4. Januar 1980 gegründete GmbH. Der Gesellschafter G wurde im Gesellschaftsvertrag zum alleinigen Geschäftsführer bestellt. Zum Umfang seiner Vertretungsbefugnis heißt es in Abschnitt II des Gesellschaftsvertrages vom 4. Januar 1980:
"Herr G ist als Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit."
Die beiden anderen Gesellschafter schieden am 12. Dezember 1980 und am 17. Dezember 1981 aus der Gesellschaft aus. G erwarb ihre Anteile und wurde damit ab 1. Dezember 1981 Alleingesellschafter. Er wurde nicht erneut vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit. Am 26. Februar 1986 trat ein neuer Gesellschafter in die Klägerin ein.
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