I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH mit Sitz in Sachsen, entstand durch Umwandlung gemäß § 17 des Gesetzes über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 - ReprivG - (Gesetzblatt DDR - GBl DDR - 1990, 141). Sie führt einen Betrieb fort, der bis zu seiner Überführung in Volkseigentum H gehört hatte. An der Klägerin sind H und dessen Tochter mit jeweils 25 % und der Schwiegersohn von H mit 50 % beteiligt.
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