I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine Ehefrau waren Gründungsgesellschafter einer GmbH, deren Gesellschaftszweck in dem Betrieb von Spielhallen und Automatenaufstellplätzen bestand.
Mit notariellem Vertrag vom 1. Juni 1989 übertrugen der Kläger und die Ehefrau ihre Gesellschaftsanteile an die Beteiligungs-GmbH. Bis zum Zeitpunkt des Verkaufs versteuerte die GmbH die Automatenumsätze entsprechend der damaligen Rechtslage unter Anwendung eines Verfielfältigers. Infolge der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (
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