I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) zu 1. und 2. sind Gesamtrechtsnachfolger (Erben) ihres während des finanzgerichtlichen Verfahrens verstorbenen Vaters (Erblasser). Der Erblasser hielt Anteile von 149.000 sfr an der X-GmbH in der Schweiz (Stammkapital 150.000 sfr). Mit notariellem Vertrag vom 22. Dezember 1965 veräußerte der Erblasser einen Anteil von 148.000 sfr an der GmbH an den damals studierenden Kläger zu 1. mit der Auflage, die Hälfte davon an den Kläger zu 2. abzutreten, sobald dieser volljährig werde. Diese Auflage wurde Ende 1966 vollzogen, nachdem der Kläger zu 2. im Oktober 1966 volljährig geworden war. Die Parteien unterstellten den Vertrag dem schweizerischen Recht.
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