I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, wurde von den Erben des A. gegründet, um dessen Unternehmen, die Fa. A.-Werke fortzuführen. Der Erblasser A. hatte sich auch an anderen Unternehmen beteiligt. Zur Absicherung verschiedener Risiken aus dem Erwerb dieser Beteiligungen schloß er im Jahr 1980 auf das Leben von X. - Geschäftsführer der Beteiligungsunternehmen, daneben auch Geschäftspartner von A. - eine Lebensversicherung ab. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter war A. Nach seinem Tod am 3.1.1981 war Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Bezugsberechtigte die Klägerin.
Im Jahr 1986 veräußerte die Klägerin die Beteiligung, deren Risiken die Lebensversicherung abdecken sollte. Mit Erklärung vom 2.1.1989 trat sie die Rechte aus der Versicherung sicherungshalber an die ... Bank ab.
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