BFH - Urteil vom 14.04.1993 (I R 120/91) - DRsp Nr. 1996/9798
BFH, Urteil vom 14.04.1993 - Aktenzeichen I R 120/91
DRsp Nr. 1996/9798
»Die Erklärung des Steuerpflichtigen, er verzichte auf die Berücksichtigung von geltend gemachten und nachgewiesenen einkommensmindernden Aufwendungen, um eine Einkommensteuerveranlagung gemäß § 46 Abs. 1EStG zu erreichen, ist steuerrechtlich beachtlich, soweit sie sich auf Aufwendungen bezieht, die nur auf Antrag des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen sind, und die Erklärung als Rücknahme des Antrags auszulegen ist.«