GrEStG NW § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; StAnpG § 6 bzw. § 42AO (1977);
Fundstellen:
BFHE 146, 480
BStBl II 1986, 620
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,
BFH - Urteil vom 14.05.1986 (II R 22/84) - DRsp Nr. 1996/12167
BFH, Urteil vom 14.05.1986 - Aktenzeichen II R 22/84
DRsp Nr. 1996/12167
» 1. Erwerben mehrere Personen in rechtlich verbundenen Verträgen sämtliche Erbanteile an einem Nachlaß, der nur aus einem Grundstück besteht, können die Vereinbarungen bereits zivilrechtlich als Kauf der Miteigentumsanteile am Grundstück bei gleichzeitiger Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu qualifizieren sein.2. Nach § 6StAnpG bzw. § 42AO (1977) unterliegt ein Rechtsgeschäft, das auf die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück gerichtet ist, selbst dann gemäß § 1 Abs. 1GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn es zivilrechtlich noch als Erbteilskauf qualifiziert werden könnte.«
Normenkette:
GrEStG NW § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; StAnpG § 6 bzw. § 42AO (1977);
Gründe:
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