I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der die Klägerin mit 1/3 sowie der Kläger mit 2/3 beteiligt sind. Die GbR betreibt seit dem 1. November 1987 ausschließlich auf angepachteten Flächen (Gesamtgröße: 17,3 ha) und in einem vom Ehemann der Klägerin angepachteten Stallgebäude eine Kälbermast.
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