I. Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1984 als Kartograph nichtselbständig tätig. In der Zeit vom November 1984 bis Februar 1985 wurde er von seiner Arbeitgeberin im Rahmen einer Forschungsexpedition in der Antarktis eingesetzt. Zweck der Expedition war die geologische Kartierung eines vermessenen Gebiets.
In seiner Einkommensteuer-Erklärung 1984 begehrte der Kläger, von der Besteuerung des auf die Tätigkeit in der Antarktis entfallenden Arbeitslohns für 1984 gemäß dem Auslandstätigkeitserlaß vom 31. Oktober 1983 (BStBl I 1983, 470) abzusehen.
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