I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Satzungsgegenstand im Geschäftsjahr 1986/87 der Vertrieb und die Reparatur von Nähmaschinen und damit zusammenhängender Nähartikel war. Gesellschafter der Klägerin waren H mit einem Geschäftsanteil von nominal 37 500 DM und ihr Sohn E mit einem solchen von nominal 12 500 DM. E war alleiniger Geschäftsführer der Klägerin.
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