Berufliches Umfeld des Klägers
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplom-Ingenieur. Im Streitjahr 1985 war er bei einem Unternehmen der Nuklearindustrie als Leiter der Abteilung »Kreislaufkomponenten« beschäftigt. Für seine Berufstätigkeit benötigte er Kenntnisse auf dem Gebiet der Computeranwendung. In der von dem Kläger geleiteten Abteilung wurde (auch) ein Kleincomputer »Atari« verwendet.
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