BFH - Urteil vom 15.04.1986
IX R 52/83
Normen:
EStG § 21 Abs. 1, § 12 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 146, 415
BStBl II 1986, 605
Vorinstanzen:
FG Nürnberg,

BFH - Urteil vom 15.04.1986 (IX R 52/83) - DRsp Nr. 1996/12152

BFH, Urteil vom 15.04.1986 - Aktenzeichen IX R 52/83

DRsp Nr. 1996/12152

»Wird minderjährigen Kindern vom Vater mit notariellem Vertrag unter Mitwirkung von Ergänzungspflegern und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ein Grundstücksnießbrauch zugewandt, dieser jedoch nicht im Grundbuch eingetragen, so sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dennoch den Kindern zuzurechnen, wenn sie aufgrund ihrer schuldrechtlich gesicherten Position tatsächlich Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters geworden sind.«

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1, § 12 Nr. 2 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer verschiedener Grundstücke. Mit notariellem Vertrag vom 22. März 1972, der unter Mitwirkung von Ergänzungspflegern abgeschlossen und durch das Vormundschaftsgericht genehmigt wurde, räumte er nach Feststellung des Finanzgerichts (FG) seinen vier minderjährigen, 1960, 1962, 1965 und 1970 geborenen Kindern zu je 1/4 den Nießbrauch an verschiedenen Liegenschaften ein.