I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb eine gewerbliche Zimmervermietung in gemieteten Räumen in A, L-Straße. Er wohnte mit seiner Familie in einem Einfamilienhaus in A, R-Weg. Hier unterhielt er in einem Teil seines Wohnzimmers eine Büroecke mit Schreibtisch und Aktenschrank, wo er sämtliche für den Betrieb anfallenden Büroarbeiten erledigte. Die Geschäftsunterlagen befanden sich hier. In der L-Straße fehlte es an geeigneten Räumlichkeiten für diese Zwecke.
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