BFH - Urteil vom 15.10.1986 (II R 230/81) - DRsp Nr. 1996/12358
BFH, Urteil vom 15.10.1986 - Aktenzeichen II R 230/81
DRsp Nr. 1996/12358
»1. Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der tatsächIichen Verhältnisse, die dem Grunde nach eine Wertfortschreibung rechtfertigt.2. Für die Fortschreibung (und für die Frage, ob die Fortschreibungsgrenzen erreicht sind) ist vorrangig von der üblichen Marktmiete für nicht grundsteuerbegünstigte Wohnräume am 1. Januar 1964 auszugehen. Kann diese nicht anhand eines Mietspiegels geschätzt werden, so kommt der Ansatz eines (pauschalen) Zuschlags zur üblichen Miete für grundsteuerbegünstigten Wohnraum in Betracht.«